Home
Der Europäische Bevölkerungsschutzkongress – Fachkongress für Katastrophen- und Zivilschutz sowie zivilmilitärische Zusammenarbeit greift seit seiner Entstehung im Jahr 2005 nationale und europäische Themen auf, die in einem zweitägigen Hauptprogramm und in zahlreichen Fachforen diskutiert werden.
Programmpartner des Europäischen Bevölkerungsschutzkongresses sind das Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Unterstützt wird der Kongress zudem durch die Feuerwehr sowie die Hilfsorganisationen. Jährlich ist diese Konferenz Treffpunkt für Teilnehmer aus mehr als 20 Nationen.
Der 9. Europäische Bevölkerungsschutzkongress - Fachkongress für Katastrophen-, Zivilschutz und zivilmilitärische Zusammenarbeit - findet am 18. und 19. September 2013 im Maritim Hotel Bonn statt.
Themenschwerpunkte sind in diesem Jahr:
- Ausbildung im nationalen und internationalen Bevölkerungsschutz
- Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz.
Das Hauptprogramm des Kongresses wird an beiden Veranstaltungstagen durch parallel stattfindende Fachforen ergänzt, die sich in diesem Jahr u.a. folgenden thematischen Schwerpunkten widmen werden:
- INSARAG
- Social Media
- Sicherheitsforschung
- Übung als Teil der Ausbildung
- Selbstschutz
- Logistik
Nationale und internationale Ausbildung
Die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) des BBK ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung des Bundes im Bevölkerungsschutz. Sie richtet sich mit Ihrem Bildungsangebot primär an die mit Fragen der zivilen Sicherheitsvorsorge befassten Entscheidungsträger und Multiplikatoren aller Verwaltungsebenen.
Staatliche Sicherheitsvorsorge ist zunehmend ganzheitlich zu sehen. Sie steht für die Gesamtheit aller Maßnahmen, die dem Schutz der Gesellschaft und ihrer Lebensgrundlagen dienen und ruht nach allgemeinem Verständnis auf den fünf Säulen
- Nachrichtendienste
- Polizei
- Streitkräfte und
- Bevölkerungsschutz
- Kritische Infrastrukturen.
Ein umfassender Schutz gegen alle denkbaren Gefahren verlangt abgestimmte und komplementäre Fähigkeiten dieser Säulen und ihre enge Kooperation sowohl in der Vorsorgeplanung wie auch im strategischen Krisenmanagement.
Gerade das THW muss zu jeder Zeit einsatzbereit sein – denn Unglücke und Katastrophen sind nicht planbar. Eine solide Ausbildung ist die Grundlage für gute Arbeit im Einsatz. Deshalb ist im THW eine Ausbildungsstruktur vorgeschrieben, in deren Verlauf jede THW-Helferin und jeder THW-Helfer zunächst einheitlich ausgebildet wird. Danach erfolgt eine Spezialisierung und Weiterbildung je nach Interesse und Können.
Zur Spezialisierung der Einsatzkräfte, also zur Fachbefähigung, gehört die Ausbildung für Auslandseinsätze. In speziellen Trainings und Lehrgängen werden die Helferinnen und Helfer auf mögliche Situationen und Schwierigkeiten vorbereitet. Fremdsprachenkenntnisse sind ebenso Grundvoraussetzung wie ein aktueller Impfstatus.
Einsatzkräfte, die sich für Auslandseinsätze qualifiziert haben, werden in der Auslandsdatenbank erfasst. So kann das THW im Fall einer Katastrophe schnell reagieren und Einsatzkräfte entsprechend ihrer Qualifikation und Verfügbarkeit gezielt ansprechen.
Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz
Der § 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz beschreibt die Aufgaben des Zivilschutzes im Sinne des Schutzes der Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen. Gemäß § 1 gehören zum Zivilschutz insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit.
Dazu zählen u.a.:
- Gesundheitsschutz
- Katastrophenmedizin
- Medizinische Selbsthilfe
- Schutz vor CBRN-Gefahren
- Seuchenhygiene
- Erste Hilfe
- Klinische Versorge
- Versorge bei einem Massenanfall von Verletzten
- Harmonisierte Konzepte für einen Massenanfall
- Versorgung bei Großschadenslagen
- Medizinische Zivilschutzforschung